Aktienhandel in der Trading-GmbH

Aktienhandel in der Trading-GmbH – Fast steuerfrei!

Aufgrund der neuen steuerlichen Beschränkungen der Verlustverrechnung ist eine Trading-GmbH aktuell sehr beliebt. Auch neben diesem Vorteil ist eine GmbH gerade für den Aktienhandel sehr sinnvoll. Warum? Die Antwort erfahrt ihr in diesem Blogbeitrag.

Aktienhandel in der Trading-GmbH

Was ist eine Trading-GmbH?

Eine Trading-GmbH oder auch Trader-GmbH ist juristisch gesehen eine gewöhnliche GmbH. Der Unternehmenszweck einer Trading-GmbH liegt im Handel von Trading-Produkten oder auch im Investieren in Buy-and-Hold-Titeln. Durch die Gründung einer GmbH lässt sich die Verlustverrechnung für Privatleute umgehen und außerdem sind Gewinne für Aktien in der Trading-GmbH fast steuerfrei!

Besteuerung von Aktiengewinnen in einer Trading-GmbH

Die Besteuerung einer Trading-GmbH richtet sich grundsätzlich auf Unternehmensebene nach der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer:

  • Körperschaftsteuer von 15 % zzgl. Soli von 5,5 % -> 15,83 %
  • Gewerbesteuer je nach Wohnort ca. 15 %

Somit liegt die Gesamtbesteuerung einer GmbH in Deutschland bei ca. 30 %. Doch für Aktienveräußerungen gilt hier eine große Ausnahme!

Achtung: Folgende Ausnahme gilt nur für Aktien und nicht für andere Trading-Produkte, wie Optionen!

Aktienhandel in der Trading GmbH

Besteuerung von Aktien in der GmbH

Gewinne aus der Veräußerung von Aktien (nur Aktien, keine ETFs/ REITs/ CfDs usw.!) sind nach § 8b Abs. 2 Satz 1 begünstigt:

Bei der Ermittlung des Einkommens bleiben Gewinne aus der Veräußerung eines Anteils an einer Körperschaft oder Personenvereinigung, deren Leistungen beim Empfänger zu Einnahmen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 1, 2, 9 und 10 Buchstabe a des Einkommensteuergesetzes gehören, oder an einer Organgesellschaft im Sinne des § 14 oder § 17 außer Ansatz.

Für die Ermittlung des Einkommens bleiben die Gewinne aus Aktienveräußerungen außer Ansatz, ganz steuerfrei sind diese jedoch nicht. Vom Veräußerungsgewinn gelten 5 % als nicht abziehbare Betriebsausgaben und müssen versteuert werden.

Beispiel:

  • Aktie gekauft bei einem Kurs von 100 €
  • Aktie verkauft bei einem Kurs von 200 €
  • Gewinn des Trades: 100 €

Besteuerung in der GmbH: 5 % (nicht abziehbare Betriebsausgabe) vom Gewinn (100 €) = 5 € Besteuerungsgrundlage

Steuerlast: 5 € (Besteuerungsgrundlage) * 30 % Steuerlast (Gewerbesteuer und Körperschaftssteuer) = 1,50 €

Von Aktienerlösen ist demnach in einer GmbH eine Steuerlast von ca. 1,5 % fällig und somit fast steuerfrei (unabhängig von der Haltedauer!). Aber Achtung: Verluste aus Aktienveräußerungen sind nicht abzugsfähig!

Mehr dazu auch in unserem kommenden Vermögensmagazin:

Steuertricks in der Trading GmbH 3.0

Themen unter anderem:

75,00 € inkl. MwSt.

erschienen am 20. August 2023

 

Besteuerung von Dividenden in der Trading-GmbH

Dividenden sind normalerweise nicht steuerbegünstigt. Hierfür müsste die GmbH Anteile an der Aktiengesellschaft von über 10 % halten, was die meisten bei Dividenden von Coca-Cola, Apple und Co. nicht erreichen werden. Somit sind die Dividendeneinkünfte mit ca. 30 % in der GmbH zu versteuern.

Fazit – Aktienhandel in der Trading-GmbH

Der Aktienhandel in der Trading-GmbH ist fast steuerfrei und somit steuerlich sehr attraktiv. Nimmt der Aktienhandel einen gewissen Umfang an, so kann sich eine GmbH-Gründung sehr schnell lohnen und ist gegenüber dem Aktienhandel im Privatvermögen steuerlich um einiges bessergestellt.

Mehr zum Thema Steuern und Trading auf unserem YouTube-Kanal:

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