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Gastbeitrag: Aktienhandel in der Trading-GmbH – Fast steuerfrei!

3. August 2021 von Frank Konewka

Aufgrund der neuen steuerlichen Beschränkungen der Verlustverrechnung ist eine Trading-GmbH aktuell sehr beliebt. Auch neben diesem Vorteil ist eine GmbH gerade für den Aktienhandel sehr sinnvoll. Warum? Die Antwort erfahrt ihr in diesem Blogbeitrag!

Aktienhandel in der Trading-GmbH fast steuerfrei

Was ist eine Trading-GmbH?

Eine Trading-GmbH oder auch Trader-GmbH ist juristisch gesehen eine gewöhnliche GmbH. Der Unternehmenszweck einer Trading-GmbH liegt im Handel von Trading-Produkten oder auch im Investieren in Buy-and-Hold-Titel. Durch die Gründung einer GmbH lässt sich die Verlustverrechnung für Privatleute umgehen und außerdem sind Gewinne für Aktien in der Trading-GmbH fast steuerfrei!

Besteuerung von Aktiengewinnen in einer Trading-GmbH

Die Besteuerung einer Trading-GmbH richtet sich auf Unternehmensebene nach der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer:

  • Körperschaftsteuer von 15 % zzgl. Soli von 5,5 % -> 15,83 %
  • Gewerbesteuer je nach Wohnort ca. 15 %

Somit liegt die Gesamtbesteuerung einer GmbH in Deutschland bei ca. 30 %. Doch für Aktien gilt hier eine große Ausnahme!

Besteuerung von Aktien

Gewinne aus der Veräußerung von Aktien (nur Aktien, keine ETFs/ REITs/ CfDs usw.!) sind nach § 8b Abs. 2 Satz 1 begünstigt:

Bei der Ermittlung des Einkommens bleiben Gewinne aus der Veräußerung eines Anteils an einer Körperschaft oder Personenvereinigung, deren Leistungen beim Empfänger zu Einnahmen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 1, 2, 9 und 10 Buchstabe a des Einkommensteuergesetzes gehören, oder an einer Organgesellschaft im Sinne des § 14 oder § 17 außer Ansatz.

Aktienhandel in der Trading-GmbH

Für die Ermittlung des Einkommens bleiben die Gewinne aus Aktienveräußerungen außer Ansatz, ganz steuerfrei sind diese jedoch nicht. Vom Veräußerungsgewinn gelten 5 % als nicht abziehbare Betriebsausgaben und müssen versteuert werden.

Beispiel:

  • Aktie gekauft bei einem Kurs von 100 €
  • Aktie verkauft bei einem Kurs von 200 €
  • Gewinn des Trades: 100 €

Besteuerung in der GmbH: 5 % (nicht abziehbare Betriebsausgabe) vom Gewinn (100 €) = 5 € Besteuerungsgrundlage

Steuerlast: 5 € (Besteuerungsgrundlage) * 30 % Steuerlast (Gewerbesteuer und Körperschaftssteuer) = 1,50 €

Von Aktienerlösen ist demnach in einer GmbH eine Steuerlast von ca. 1,5 % fällig und somit fast steuerfrei (unabhängig von der Haltedauer!).

– Einzelausgabe –

Steuertricks in der Trading-GmbH

erschien am 20. August 2021

Inhalte

  • Musterdepot: Konservativ & Wachstum
  • Aktie des Monats: Hormel Foods
  • Regelmäßiges Einkommen mit Edelmetallen
  • Trading GmbH:
    • Grundlagen
    • Stolpersteine
    • Steuertricks
    • Mythen
  • Flaggentheorie in der Praxis: Ein Erfahrungsbericht
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2021 August

Besteuerung von Dividenden

Dividenden sind normalerweise nicht steuerbegünstigt. Hierfür müsste die GmbH Anteile an der Aktiengesellschaft von über 10 % halten, was die meisten bei Dividenden von Coca-Cola, Apple und Co. nicht erreichen werden. Somit sind die Dividendeneinkünfte mit 30 % in der GmbH zu versteuern.

Fazit – Aktienhandel in der Trading-GmbH

Der Aktienhandel in der Trading-GmbH ist fast steuerfrei und somit steuerlich sehr attraktiv. Nimmt der Aktienhandel einen gewissen Umfang an, so kann sich eine GmbH-Gründung sehr schnell lohnen und ist gegenüber dem Aktienhandel im Privatvermögen steuerlich um einiges bessergestellt. Weitere Informationen rund um die Trading-GmbH findet ihr auf dem Blog von Trading-Steuerberatung.

Frank Konewka
Frank Konewka

AUTOR

Frank Konewka hat an der Technischen Universität Dresden Betriebswirtschaftslehre mit den Schwerpunkten Betriebliche Steuerlehre und Wirtschaftsprüfung studiert. Nach langjähriger Tätigkeit in einer Steuerkanzlei in Dresden hat er im Jahr 2010 seine eigene Kanzlei in Leuba eröffnet. Aufgrund seiner über 20-jährigen Erfahrung an der Börse, dem aktiven Handel von Optionen und dem Investieren in Dividendenaktien kennt sich Frank Konewka bestens mit Anlageprodukten und Börsenfachbegriffen aus. Er gilt deutschlandweit als der „Trading-Steuerberater“, da er die perfekte Kombination zwischen Börsen- und Steuerwelt vereint. Er betreut Mandanten und Anleger in ganz Deutschland. Mehr unter trading-steuerberatung.de

Kategorie: Hintergrundwissen

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