• Zur Hauptnavigation springen
  • Skip to main content
  • Zur Fußzeile springen
Inside Markets

Inside Markets

Vermögen vermehren | Vermögen schützen

  • Start
  • Über
    • Inside Markets
    • Vermögen vermehren
    • Vermögen schützen
  • Angebot
    • Vermögensmagazin
    • Einzelausgaben Vermögensmagazin
    • Mastermind-Gruppe
    • Managed Account bei CapTrader
    • Weininvestment
    • Kostenfreie E-Books
  • Blog
  • Newsletter
  • Mitgliederbereich
  • E-Mail
  • Twitter
  • YouTube

Zwei Wege zum Bitcoin Verbot – Aus für die Kryptowährung?

26. April 2022 von Alexander Eichhorn

Nach neusten Veröffentlichungen arbeiten die EU und die Bundesregierung an einem Verbot der Kryptowährung Bitcoin. Wegen der Dezentralität von Bitcoin gilt ein Pauschalverbot eigentlich für unmöglich. Wie ein Verbot aussehen könnte, an welchen Punkten sich die Krypto-Community täuscht und warum dennoch Hoffnung besteht, erfahrt ihr in diesem Blogbeitrag.

Bitcoin Verbot

Bitcoin Verbot – Neueste Pläne der EU

Die EU plant schon seit langem ein Verbot der Kryptowährung bzw. das Mining. Im März 2022 wurde eigentlich ein entsprechender Richtlinienentwurf angepasst und ein Bitcoin-Verbot war vom Tisch. Nun gibt es aber neueste unveröffentlichte Dokumente, die zeigen, dass weiter an einem Verbot gearbeitet wird.

Trotz aller Vorteile der dezentralen Kryptowährungen bleibt der hohe Energieverbrauch ein großes Problem. So verbraucht Bitcoin aktuell ungefähr so viel Strom wie ganz Norwegen. Grund hierfür ist die sogenannte „Proof-of-Work“-Methode, diese verbraucht im Gegensatz zu der „Proof-of-Stake“-Methode viel mehr Energie.

1. Ein klassisches Verbot für den Handel von Kryptowährungen

Bitcoin und andere (umweltschädliche) Kryptowährungen könnten schlicht und einfach verboten werden. Nun kommt das Totschlag-Argument der Krypto-Community, Bitcoin sei aufgrund der Dezentralität unmöglich zu verbieten. Natürlich ist es technisch quasi unmöglich Bitcoin zu verbieten und die Transaktionen auf der Bitcoin-Blockchain zu 100 % zu verhindern – das ist beim illegalen Drogenhandel übrigens auch der Fall. Wer trotz des Verbotes weiter mit Bitcoin handelt und hofft es wird niemand merken, macht sich trotzdem strafbar. Außerdem ist jede Transaktion auf der Blockchain für immer gespeichert und somit dauerhaft nachvollziehbar. Die dabei gespeicherten Wallet-Adressen sind übrigens nicht anonym, sondern „nur“ pseudonym. Um gegen diese Pseudonymität vorzugehen, könnten Wallet-Anbieter und Krypto-Börsen verpflichtet werden, einen „Know-Your-Costumer“-Prozess durchzuführen. Des Weiteren dürfte es mit einem Verbot schwierig werden, Bitcoins in Fiat-Geld (EUR, USD) umzutauschen und einfach so auf das Girokonto zu überweisen. Dies wird die Geldwäsche-Abteilung einer Bank sehr schnell merken.

Ein klassisches Verbot ist zwar technisch nicht möglich, es wird aber zu einem Aus der Kryptowährung führen. Dies wäre auch die härteste Maßnahme und wir glauben nicht an ein klassisches Verbot, denn hierbei würde der Staatshaushalt keine Mehreinnahmen generieren. Es gibt andere Wege, um Krypto-Investoren das Leben schwer zu machen, dazu mehr im Folgenden.

2. Abgaben und Steuern auf Kryptowährungen

Die wohl lukrativste Möglichkeit für Staaten ist die Einführung von Steuern und Abgaben auf den Handel von Kryptowährungen. Aktuell ist für Privatpersonen, je nachdem wie mit den Kryptowährungen verfahren wird (Lending, Staking, Mining, …) der Gewinn nach einem bzw. nach zehn Jahren komplett steuerfrei. Daher könnte die Bundesregierung verschiedene Änderungen vornehmen:

  • Abschaffung der Spekulationsfrist
  • Einführung der Umsatzsteuer auf den Handel von Kryptowährungen
  • Versteuerung der Gewinne mit einem hohen Steuersatz (beispielweise 75 %)
  • Neue CO2-Abgabe beim (Ver-)Kauf von Kryptowährungen
  • Besteuerung von Buchgewinnen
  • Einführung eines Verlust-Verrechnungsverbotes (wie bereits auf Termingeschäfte)

Die Einführung verschiedener Steuern und Abgaben würden zu Mehreinnahmen des Staates führen, weshalb wir diese Änderung als wahrscheinlicher als ein klassisches Verbot halten. Je nachdem welche Steuern (und wie hoch) könnte das Investments in Bitcoin und Co. sehr unbequem werden.

Fazit zum Bitcoin Verbot

Dezentrale Kryptowährungen sind den Regierungen schon länger ein Dorn im Auge, denn diese könnten die Fiat-Leitwährungen ersetzen und das können die Staaten nicht zulassen. Wir sind uns daher sicher, dass es zu Veränderungen kommen wird. So wird die Einführung von Steuern und Abgaben sicherlich nur eine Frage der Zeit sein. Daher sollten Krypto-Investoren immer auf dem neuesten Stand sein, um beim jetzigen Kauf von Bitcoin und Co. eventuell noch vom aktuellen Steuerrecht in Zukunft zu profitieren.

Alexander Eichhorn Inside Markets

Alexander Eichhorn

AUTOR

Alexander Eichhorn ist hauptberuflicher Händler und Investor. Er ist Gründer von Inside Markets. Neben seinen Veröffentlichungen im Vermögensmagazin zeigt er Investoren in seinen Büchern „Sektorenanalyse“ und „REIT-Studie“ den Einstieg in das risikoarme, aber profitable Investieren. Du kannst dich auf Twitter mit ihm verbinden.

Kategorie: Hintergrundwissen

Leser-Interaktionen

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Footer

Neuste YouTube-Videos:

  • Unser letztes Video…
Mehr laden

Aus Inside Markets wird Eichhorn Coaching!

Auf dieser Website erscheinen keine neuen Inhalte.

Ihr findet uns jetzt auf eichhorn-coaching.de!

Ihr findet uns auch weiterhin unter Eichhorn Coaching:

  • E-Mail
  • Instagram
  • Twitter
  • YouTube

Kostenlosen Newsletter abonnieren

* Pflichtfeld

Copyright © 2023 EB Inside Markets GmbH • Datenschutz • Impressum • Risikohinweis • Kontakt

Mitgliederbereich mit DigiMember
Cookie-Zustimmung verwalten
Wir verwenden Cookies, um unsere Website und unseren Service zu optimieren.
Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Optionen verwalten Dienste verwalten Anbieter verwalten Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen anzeigen
{title} {title} {title}